Mai 2010; Seit dem 17.05.2010 ist die DL-InfoV in Kraft getreten und ist seit dem von Unternehmen in Deutschland zu beachten. Mit dieser Verordnung setzt der Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienst-leistungsrichtlinie) um. Der deutsche Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat die Informations-pflichten und das Gebot, keine diskriminierenden Zugangsbedingungen zu verwenden, zentral für alle der EU-Dienstleitungsrichtlinie unterfallenden Dienstleistungserbringer mit der erwähnten DL-InfoV 1:1 umgesetzt, so dass die DL-InfoV nicht über die europäischen Vorgaben hinausgeht.
Dieses Merkblatt soll die Unternehmen über den Inhalt, die Art und den Umfang der Informa-tionspflichten der DL-InfoV sowie auf deren Auswirkungen für die Praxis informieren.
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